Gegenüber Bush hat Schröder sein Wort nicht gebrochen. Als er ihm uneingeschränkte Solidarität im Kampf gegen den Terror zusagte, war vom Irak und von Saddam Hussein nicht die Rede, auch nicht von einer unilateralen kriegerischen Intervention. Auch hat Schröder kein Debakel in den Vereinigten Staaten ausgelöst. Die Hälfte der Amerikaner kritisiert Bush als einen, der nicht nur nicht, wie Bill Clinton, den Kyoto-Vertrag dem Kongreß zur Ratifizierung vorgelegt hat, sondern als einen, der Kyoto auch im Geiste verletzt. Mit dem Vorhaben, in Alaska nach Öl zu bohren und in den Wäldern des Westens Bäume zu fällen, macht Bush viele politische Entscheidungen Clintons rückgängig; Millionen von Amerikanern sehen dies so.
Baring müßte es besser wissen, denn immerhin rezensiert er von Zeit zu Zeit amerikanische Zeitschriften für die F.A.Z.; die Hälfte der Zeitschriften druckt Artikel und Aufsätze, die gegenüber Bush kritischer sind als alles, was man in Deutschland lesen kann. Dort kann man von den Machenschaften des Vizepräsidenten Dick Cheney, von Bushs Freundschaften mit Geschäftsleuten lesen, gegen die wegen Betrugs und Bilanzfälschung ermittelt wird. Man kritisiert, wie Bush sozusagen unterwegs die Ziele seiner Politik geändert habe vom Kampf gegen den Terrorismus zur Kampfansage an Saddam Hussein, oder man sorgt sich, was passieren würde, wenn die Vereinigten Staaten einen Kampf gegen Saddam Hussein gewinnen und den Irak auf 20 bis 30 Jahre besetzen würden. Kurzum: Millionen Amerikaner sind nicht weniger skeptisch gegenüber Bush als Schröder. Ein Wirtschaftsprofessor aus dem Publikum sagte, daß er den amerikanischen Nachrichtensendern überhaupt nicht glaube, ebensowenig den meisten gedruckten Zeitungen; auch sehe er mit Sorge, wie das Bush-Lager Anti-Bush-Gefühle der deutschen Bürger als antiamerikanische Ressentiments deutet. Was auch immer Schröder innerhalb der Bundesrepublik falsch macht: es ist schlicht falsch zu behaupten, er sei Amerika in den Rücken gefallen.
Schröders Fehler, lag darin, eine Entscheidung gegen militärische Maßnahmen im Irak in einer Willensäußerung zu erklären, statt sich auf Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes zu berufen, einer Verfassung, die nur mit Billigung der damaligen Besatzungsmächte zur Annahme gelangte: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Michael S. Cullen, Berlin